Vereinseintritt
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Grundsätzlich gilt, dass bei Eintritt in den Verein der Mitgliedsbeitrag für ein halbes Jahr im Voraus zu zahlen ist. Der Verein gewährt bei der bargeldlosen Entrichtung des Jahresmitgliedsbeitrags als Einmalzahlung 10% Nachlass auf den Beitrag (nicht auf die zusätzlich fällige Eintrittsgebühr).
Der Austritt aus dem Verein ist nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Kündigungen nur per Einschreiben an die Geschäftsstelle. Für Kinder und Jugendliche müssen bei der Austrittserklärung die Eltern unterschreiben. Austrittsschreiben per E-Mail dienen nur zur Information und gelten erst nach einem zeitnahen Antwortschreiben durch den Vereinsvorstand.
Achtung: Der Einlass in die Schwimmhalle ist nur mit CSV-Mitgliedsausweis möglich!